Am 27. März 1968 begann das Strafverfahren gegen Firmenmitinhaber Hermann Wirtz und acht leitende Angestellte des Unternehmens. GRÜNENTHAL sagt, es sei das "bis dahin aufwändigste Verfahren in der deutschen Rechtsgeschichte" gewesen. Am 18. Dezember 1970 habe das Landgericht Aachen das Verfahren jedoch "mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt."

Was hier wie "viel Lärm um Nichts" klingt, endet mit der durch das Landgericht Aachen rechtskräftig festgestellten Schuld der Angeklagten an der Contergan-Katastrophe.

Doch dazu später. Zunächst zum Prozess, in dem die Angeklagten und ihre Verteidiger eine eher unrühmliche Rolle gespielt haben. Von Beginn an arbeiteten sowohl Angeklagte als auch Verteidiger mit Diffamierungen, die über die üblichen Verteidigungsbemühungen deutlich hinausgingen und dem Gegenstand der Verhandlung, insbesondere aus Sicht der Opfer, nicht angemessen waren. So sprach ein Beobachter des Verfahrens von "totaler Verteidigung". Im Laufe des Prozesses häuften sich zudem die Krankmeldungen der Angeklagten, sodass das Verfahren gegen vier der insgesamt neun Angeklagten abgetrennt werden musste. Und – so die Staatsanwaltschaft – "Krankmeldungen weiterer Angeklagter" seien absehbar gewesen. Hinzu kam, dass aufgrund der erfolgreichen Verschleppungstaktik Verjährung drohte und dadurch der Prozess nicht mehr hätte zu Ende gebracht werden können. Nicht zuletzt sah sich das Gericht durch den Vergleich zwischen GRÜNENTHAL und den betroffenen Eltern nicht mehr in der Pflicht, zur "Sicherstellung der Schadensersatzansprüche der Betroffenen beizutragen" (Beate Kirk).

Juristisch ist daran Folgendes bedeutsam:
Die Einstellung erfolgte aufgrund § 153 Absatz 3 der Strafprozessordnung in der damaligen Fassung. Danach durfte ein Prozess vorzeitig nur dann beendet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt waren:

1. Mangelndes öffentliches Interesse. Diese Voraussetzung sah das Gericht     durch den Umstand als gegeben an, dass GRÜNENTHAL sich zwischenzeitlich     zu einem außergerichtlichen Vergleich mit den  betroffenen Familien bereit     erklärt hatte.

2. Die Wahrscheinlichkeit, dass – so paradox es zunächst klingt – bei     Fortsetzung des Prozesses von einem Schuldspruch der Angeklagten     ausgegangen werden konnte. Bei solchen Angeklagten, bei denen der     Nachweis der Schuld zweifelhaft war, kam eine vorzeitige Einstellung nicht in     Betracht, weil ihnen damit ein Freispruch vorenthalten worden wäre. Für     den Fall GRÜNENTHAL heißt das: Die Einstellung des Contergan-Verfahrens     setzte also die Feststellung der Schuld der Angeklagten voraus.

In seinem Einstellungsbeschluss stellt das Landgericht Aachen fest:

 

  • Der Kausalzusammenhang zwischen der Einnahme von Thalidomid und Nervenschädigungen bzw. Missbildungen gilt als erwiesen. (Diese Aussage wurde später tierexperimentell bestätigt.)
  • Die Angeklagten haben wirtschaftliche Interessen über ärztliche Gesichtspunkte gestellt.
  • Das Verhalten der für das Unternehmen Verantwortlichen war fahrlässig. Es habe nicht den Anforderungen entsprochen, "wie sie an einen ordentlichen und gewissenhaften Arzneimittelhersteller zu stellen sind."

Aktuelles

DRAGON-Schulungen 2023

Die Kurstermine der Firma PARADICTA für Spracherkennung für Contergangeschädigte in diesem Jahr stehen fest:

30. März bis 3. April
Timmendorfer Strand
3. bis 7. Juli
Königswinter
8. bis 12. November
Timmendorfer Strand
11. bis 15. Dezember
Köln

Weitere Termine folgen

Verbindliche Anmeldungen an 
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Die Autobörse - Gebrauchtwagenbörse

Die Autobörse - www.contergan-baden.de/autoborse

Mobilität - ist für uns ein sehr wichtiges Gut. So weit wie möglich selbstständig von A nach B kommen, Veranstaltungen, Freunde, Familie besuchen, einkaufen ...

Deshalb haben wir das Projekt „Autobörse“ initiiert. Hier können sich meist contergangeschädigte Menschen, die spezielle, oft sehr teure Umbauten in ihren Fahrzeugen benötigen, wie z.B. eine Fußlenkung, nach gebrauchten Fahrzeugen umschauen.

Auf der anderen Seite ist es möglich so gebrauchte, teuer umgebaute Fahrzeuge, einer sinnvollen Weiternutzung zuzuführen. Auch mit älteren Fahrzeugen sind so längere Wartezeiten bei einer größeren Reparatur oder nach einem Unfall zu überbrücken.

Hier finden sich Käufer*Innen und Verkäufer*Innen von gebrauchten Fahrzeugen mit behinderungsbedingten Spezialumbauten.

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In eigener Sache: Diese Seite wird ehrenamtlich gepflegt und ist NICHT immer hochaktuell. Das bedeutet aber nicht, dass hier nichts geht. Meist sind die angebotenen Fahrzeuge schneller weg als hier eingestellt. Das liegt daran, dass sich Kaufinteressenten per Mail melden und die Angebote direkt weitergeleitet bekommen. Also: Bei Bedarf einfach eine Mail senden, auch wenn hier kein passendes Angebot zu finden ist!

Weitere Infos im Bereich "Links" auf der linken Seite hier auf der Homepage.

Unterstützungsangebote der Grünenthal-Stiftung

Die Grünenthal-Stiftung stellt in ihrem Neujahrsanschreiben an alle Betroffenen ihre Unterstützungsangebote vor und erläutert, was sich im Vergleich zum Vorjahr geändert hat. Die Unterstützung der Grünenthal-Stiftung konzentriert sich weiterhin auf die Finanzierung von spezifischen Bedarfen, auf die Unterstützung bei Aktivitäten außer Haus sowie die Nutzung der Sprachsteuerungssoftware Dragon. Bei den beiden erstgenannten Projekten ergeben sich für das neue Jahr Anpassungen. Alle Änderungen finden Sie im Neujahrsanschreiben der Grünenthal-Stiftung.

 

50 Jahre Conterganstiftung

Heute startet Bundesministerin Lisa Paus die Videoreihe zum 50jährigen Bestehen der Conterganstiftung. Die Rede der Ministerin können Sie sich unter folgendem Link ansehen: http://www.bmfsfj.de/contergan

Der Teaser für die Videoreihe ist zu finden unter: https://de-de.facebook.com/bmfsfj/ 

Bis zum 4. November 2022 wird täglich ein weiteres Video folgen, das unter demselben Link abrufbar ist. Ihr Video wird wie folgt veröffentlicht:

Vorstand: 1. November 2022
Herr Stürmer: 2. November 2022
Herterichs: 3. November 2022
Prof. Schmitt: 4. November 2022

 

 

Info zu Patientenakten Prof. Marquardt

Aufgrund aufgekommener Gerüchte über den Besitz von Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt hatte die Conterganstiftung zunächst eine Prüfung des Stiftungsarchivs und des Archivs des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorgenommen. Hierbei wurden keine Patientenakten gefunden (siehe Meldung vom 14.10.2020).

Daran anschließend hat die Stiftung weitere umfangreiche Recherchen unternommen, um den möglichen Aufenthaltsort dieser Akten zu ermitteln. Hierzu wurden Anfragen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in deren Zuständigkeit die Conterganstiftung bis zum Jahr 2010 fiel, an das Bundesarchiv sowie an den ehemaligen Vorsitzenden der Medizinischen Kommission, Herrn Rechtsanwalt Schucht gestellt. Die Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass keine Patientenakten von Herrn Prof. Marquardt ausfindig gemacht werden konnten.

Im Zuge der Recherchen zeigte sich, dass sich zehn Aktenordner aus Herrn Prof. Marquardts Nachlass im Stiftungsarchiv befanden, die im Jahr 2015 durch das Archiv der Universität Heidelberg an die Conterganstiftung übergeben worden waren. Das Universitätsarchiv Heidelberg ging damals davon aus, dass es sich hierbei um Unterlagen handele, die im Zusammenhang mit Herrn Prof. Marquardts Gutachtertätigkeit für die Medizinische Kommission der Conterganstiftung stünden. Eine erneute inhaltliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass der Inhalt der Akten zu einem großen Teil privater Natur ist und darüber hinaus mit der universitären Lehre von Herrn Prof. Marquardt in Verbindung zu bringen ist. So befinden sich hierunter auch zahlreiche Dia-Aufnahmen von Personen mit Conterganschädigung.

Da die Unterlagen in keinem Zusammenhang mit dem Stiftungszweck stehen, wurden sie am 25.03.2022 dem Archiv der Universität Heidelberg zurückgegeben. Aufgrund der Beschränkungen durch COVID-19 war eine persönliche Übergabe zu keinem früheren Zeitpunkt möglich. Der Datenschutzbeauftragte der Conterganstiftung war zu jeder Zeit an diesem Vorgang beteiligt.

Die Conterganstiftung konnte darüber hinaus in Erfahrung bringen, dass sich ein weiterer größerer Aktenbestand aus dem Nachlass von Herrn Prof. Marquardt im Archiv der Universität Heidelberg befindet. Dieser steht inhaltlich nicht im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung. Ob es sich hierbei gegebenenfalls um die Patientenakten handeln könnte, vermag die Conterganstiftung nicht zu beurteilen. Anträge auf Akteneinsicht können Sie bei Bedarf aber beim Archiv der Universität Heidelberg stellen.

Die Meldung finden Sie auch auf der Webseite der Conterganstiftung Webseite:https://contergan-infoportal.de/aktuelles/akten-aus-dem-nachlass-von-herrn-prof-marquardt/

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