Leitbild / Selbstverständnis

Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist anerkannter Vertreter der Contergan-Geschädigten in Deutschland gegenüber dem Verursacher-Unternehmen GRÜNENTHAL und der Bundesrepublik Deutschland.

Als Interessenvertretung contergangeschädigter Menschen steht der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. mit aller Kraft dafür ein, sowohl die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL als auch die Bundesrepublik Deutschland beständig an ihre Verantwortung für das Schicksal contergangeschädigter Menschen zu erinnern, um die Lebenssituation der Betroffenen weiter zu verbessern.

Die Conterganschädigung bedeutet für die Betroffenen ein Korsett der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung und sozialen Stigmatisierung. Zu den ursprünglich zum Teil bereits schweren Conterganschäden kommen aufgrund atypischer Bewegungsabläufe zunehmend schmerzhafte Folgeschäden hinzu, die weitere Einbußen von Lebensqualität zur Folge haben. Der Arbeit des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. liegt das Verständnis zugrunde, dass das Leben mit einer Conterganschädigung annehmbar ist, wenn die Verantwortlichen und die Gesellschaft die zur Bewältigung der Conterganschädigung notwendige(n) Hilfe(n) und Unterstützung(en) zur Verfügung stellen.

  • Die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL handelte und handelt bis heute auf der Basis marktwirtschaftlicher Grundsätze, nach denen dem legitimen Streben nach Gewinn immer ein Risiko gegenübersteht. Das Thema Contergan ist ganz typisch dafür, denn die Verursacher-Firma GRÜNENTHAL hat trotz frühzeitiger Warnhinweise das Risiko billigend in Kauf genommen, dass weitere Kinder mit Fehlbildungen geboren werden. Das Verhalten des Unternehmens zeigt, dass es die enorm hohen Gewinne aus den thalidomidhaltigen Präparaten eingestrichen hat, ohne bis heute zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung beizutragen.
  • Der Contergan-Fall ist weder eine Naturkatastrophe noch eine Tragödie, sondern – wie schon das Landgericht Aachen im Jahre 1970 festgestellt hat – das Ergebnis fahrlässigen, schuldhaften Verhaltens.

     

     

  • Die Bundesrepublik Deutschland hat für eine Überführung des im Rahmen des Vergleichs zwischen GRÜNENTHAL und den Eltern der betroffenen Kinder avisierten Zahlungen in eine gesetzlich fundierte Stiftungslösung (Conterganstiftung für behinderte Menschen) gesorgt. Damit hat sie in eine privatautonome Regelung eingegriffen, weitere Regressansprüche gesetzlich unmöglich gemacht und aus diesem Grunde eine besondere Verantwortung für die Betroffenen übernommen, die weit über den rein sozialstaatlichen Schutz hinausgeht.

In seiner Arbeit achtet der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. auf strikte parteipolitische und konfessionelle Neutralität, ist aber immer dann parteiisch, wenn es um die Verteidigung und Gestaltung von würdevollem Leben für contergangeschädigte Menschen geht.

Zentrales Ziel der Arbeit ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es den Betroffenen ermöglichen, ihren individuellen Bedarf selbstbestimmt sicherzustellen.

Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. ist Ansprechpartner für Ratsuchende (Betroffene, deren Angehörige und z. B. Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen) und für die am Thema Contergan Interessierten z. B. die Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.

Mit Contergan ist eine Geschichte des unerschütterlichen Engagements für die gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft verbunden. Bis in die heutige Zeit wirkt dieses schicksalbehaftete Ereignis, denn das heutige Arzneimittelrecht gäbe es wahrscheinlich ohne Contergan nicht, gewiss jedoch nicht in dieser Form. Durch das Opfer, das contergangeschädigte Menschen unfreiwillig erbringen mussten, wurde eine Arzneimittel-Gesetzgebung zur Bedingung, die den Haftungsgedanken in den Mittelpunkt stellt und damit die Menschen wirksamer als je zuvor vor fahrlässigem Verhalten schützt. Dies ist der unveräußerliche Beitrag, den contergangeschädigte Menschen für diese Gesellschaft geleistet haben und noch immer leisten.

Bei der Zulassung thalidomidhaltiger Präparate für die Behandlungsfelder Krebs, Aids und Lepra bietet der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. seine Expertise an, um einem erneuten Auftreten von vorgeburtlichen Schädigungen bei werdendem menschlichen Leben wirksam vorzubeugen.

Und nicht zuletzt sind wir trotz aller Widrigkeiten auf vielen weiteren Gebieten in hohem Maße aktiv.